Familienrecht
Wir sind Ihr verständnisvoller Partner bei allen familiären Angelegenheiten, die rechtlichen Beistand benötigen.
Arbeitsrecht
Ihr Anliegen zum Thema Arbeitsrecht ist bei uns in guten Händen.
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Der Begriff Mediation stammt aus dem Lateinischen und bedeutet Vermittlung.
Wenn Menschen, die einen Konflikt miteinander haben, nicht mehr miteinander reden können, sie keinen Weg finden, ihre Probleme selbst beizulegen, muss das nicht zwangsläufig in eine gerichtliche Auseinandersetzung münden, die oftmals zur Verhärtung der Fronten beiträgt und weiteres Eskalationspotenzial birgt.
Alternativ gibt es die Möglichkeiten der Mediation.
Die Mediation ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren, in dem die Beteiligten mit Unterstützung eines neutralen Dritten (Mediator/in) Regelungen finden, die zu ihrer konkreten individuellen Situation passen. Diese Lösungen können ganz anders aussehen, als die Entscheidungen, die ein Richter im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung treffen würde. Die Mediation ist daher als Verfahren zu verstehen, das auf eine „win-win-Lösung“ ausgerichtet ist, während ein gerichtliches Verfahren in der Regel mit mindestestens einem Verlierer endet.
Ziel der Mediation ist der Abschluss einer für alle Beteiligten tragbaren und individuell abgestimmten rechtsverbindlichen Vereinbarung, in der die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligter angemessen berücksichtigt werden.
Belastende, kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren können so vermieden werden. Konflikte werden individuell und nachhaltig in Eigenverantwortung gelöst, das Ergebnis kann anders als bei gerichtlichen Entscheidungen, von allen Beteiligten mit getragen werden, sodass auch für die Zukunft eine Entspannung der Situation eintritt und ein weiteres miteinander Wirken möglich ist.