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Merkblatt zum Versorgungsausgleich

Mit der Einreichung des Scheidungsantrages wird durch das angerufene Familiengericht auch die Folgesache „Versorgungsausgleich“ eingeleitet. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der beiderseits während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sowie betrieblicher Altersvorsorge. Jeweils der auf die Ehezeit bezogene Anteil der einzelnen Altersvorsorgen wird zwischen den Ehegatten geteilt, sodass bezogen auf die Ehezeit eine ausgeglichene Altersvorsorgebilanz entsteht.