Online‒Scheidung – Einfach, schnell und stressfrei

Bundesweite Vertretung
Ohne Kanzleibesuch
Nur 10-15 Minuten Gerichtstermin
Online Scheidung Getrennte Eheringe

Einvernehmliche Online-Scheidung: Der unkomplizierte Weg zur Trennung

Eine Online-Scheidung ist die moderne Form der einvernehmlichen Trennung: Beide Ehepartner sind sich in allen wichtigen Punkten einig und genau deshalb kann das gesamte Scheidungsverfahren deutlich schneller, günstiger und unkomplizierter ablaufen.
Sie sparen wertvolle Zeit, unnötige Kosten und vor allem: jede Menge Nerven.
Die einzige Voraussetzung: Beide Eheleute stimmen der Scheidung zu und wünschen keine gerichtliche Regelung zu Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Zugewinnausgleich oder Vermögensaufteilung. Sind all diese Themen bereits geklärt, genügt für die Durchführung der Scheidung ein einziger Rechtsanwalt.
Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre einvernehmliche Scheidung bequem online beantragen. Kein Kanzleibesuch, kein Papierchaos: Unsere Fachanwältinnen für Familienrecht begleiten Sie digital, effizient und zuverlässig auf dem Weg zu Ihrer unkomplizierten Scheidung. Lediglich für den ca. 10-15-minütigen Scheidungstermin beim Familiengericht müssen Sie persönlich erscheinen – das war's.
Bundesweite Vertretung vor jedem Familiengericht
Egal wo Sie wohnen, wir sind für Sie da
Kein Kanzleibesuch erforderlich
Alles läuft online über E-Mail, Telefon oder Videochat
Schneller Ablauf
Digitale Kommunikation spart Zeit und beschleunigt das Verfahren
Kostengünstig
Bei einvernehmlichen Scheidungen benötigen Sie nur einen Anwalt
Persönliche Betreuung durch Fachanwältinnen
Keine anonyme Massenabfertigung, sondern individuelle Begleitung
Transparente Kosten
Sie wissen von Anfang an, was auf Sie zukommt

So einfach funktioniert Ihre Online-Scheidung

Eine Person in einem gelben Pullover tippt auf einem Laptop an einem Holztisch.
1. Fragebogen ausfüllen
Füllen Sie ganz unverbindlich unseren Scheidungsfragebogen aus und schicken Sie ihn zusammen mit den nötigen Unterlagen per E-Mail an uns.
Fehlende Angaben? Kein Problem! Sie können Unterlagen und Informationen jederzeit nachreichen.
2. Wir melden uns bei Ihnen
Wir kontaktieren Sie über Ihr gewünschtes Kommunikationsmittel. Dabei besprechen wir Ihre Angaben für den Scheidungsantrag und geben Ihnen eine transparente Kosteneinschätzung.
Bis hierhin entstehen Ihnen keine Kosten.
3. Wir kümmern uns um alles Weitere
Nach Ihrer Beauftragung erhalten Sie die Vollmachtsunterlagen zur Unterschrift, bequem per E-Mail.
Wir erstellen Ihren Scheidungsantrag und senden Ihnen einen Entwurf zur Freigabe. Nach Ihrer Zustimmung reichen wir den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Während des gesamten Verfahrens behalten wir alle Fristen und Unterlagen für Sie im Blick und erinnern Sie rechtzeitig.
4. Das Gericht übernimmt
Sie erhalten die Gerichtskostenvorschussrechnung, die Sie direkt beim Gericht bezahlen. Sobald das Gericht den Zahlungseingang bestätigt, wird Ihr Antrag automatisch an Ihren Ehepartner weitergeleitet.
Muss ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, übersenden wir Ihnen den entsprechenden Fragebogen.
5. Einladung zum Scheidungstermin
Nachdem alle Informationen vorliegen, berechnet das Gericht den Versorgungsausgleich. Wir prüfen die Berechnung für Sie.
Gleichzeitig erhalten Sie die Ladung zu Ihrem Scheidungstermin, zu dem beide Ehepartner persönlich erscheinen müssen.
6. Ihr Scheidungstermin – schnell und unkompliziert
Der Termin dauert meist nur 10-15 Minuten. Ihre Anwältin begleitet Sie selbstverständlich.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Kopie Ihrer Heiratsurkunde
- aus dem Familienstammbuch oder als Abschrift vom Standesamt
Kopien der Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder
- falls vorhanden
Kopie eines eventuell vorhandenen Ehevertrags
- oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Ausgefüllter Fragebogen
- zur Online-Scheidung
Diese Unterlagen können Sie jederzeit nachreichen. Füllen Sie zunächst einfach unseren Fragebogen aus.
Eine Person tippt auf einem Smartphone, das eine Liste mit Text und grünen Elementen anzeigt.
Fachanwältinnen Arbeitsrecht und Familienrecht Widder & Ruetz

Warum Widder und Ruetz?

Seit 1993 etabliert:
Über 30 Jahre Erfahrung im Familienrecht
Ausschließlich Fachanwältinnen:
Höchste fachliche Kompetenz
Tausende erfolgreich bearbeitete Mandate:
Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute
Einfühlungsvermögen trifft Durchsetzungskraft:
Wir hören zu und setzen Ihre Rechte durch
Persönliche Betreuung:
Keine Massenabfertigung, sondern individuelle Begleitung
Bereit für Ihre Online-Scheidung?
Füllen Sie jetzt unseren Fragebogen aus – unverbindlich und kostenlos. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Online‒Scheidung(FAQ)

1. Ist eine Online-Scheidung rechtlich genauso gültig wie eine normale Scheidung?
Ja, absolut. Eine Online-Scheidung ist rechtlich identisch mit einem herkömmlichen Scheidungsverfahren. Der einzige Unterschied liegt in der Art der Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer Anwältin – der Ablauf vor Gericht und die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses sind identisch.
2. Für wen ist eine Online-Scheidung geeignet?
Eine Online-Scheidung eignet sich für Paare, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten und sich bereits über die wesentlichen Scheidungsfolgen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung) einig sind.
3. Muss ich wirklich nicht in die Kanzlei kommen?
Nein, ein Kanzleibesuch ist nicht erforderlich. Die gesamte Kommunikation läuft online über E-Mail, Telefon oder Videochat. Nur zum kurzen Scheidungstermin beim Familiengericht müssen Sie persönlich erscheinen.
4. Wie lange dauert eine Online-Scheidung?
In der Regel beträgt die Dauer ab Einreichung des Scheidungsantrags etwa 4-6 Monate, abhängig von der Auslastung des zuständigen Familiengerichts. Die digitale Kommunikation kann den Ablauf beschleunigen.
5. Was kostet eine Online-Scheidung?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehepartner sowie einem prozentualen Anteil des gemeinsamen Vermögens richtet. Wir erstellen Ihnen gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag. Kontaktieren Sie uns einfach.
6. Können Sie mich bundesweit vertreten?
Ja, wir vertreten Sie vor jedem Familiengericht in Deutschland – von Flensburg bis München, von Aachen bis Dresden. Ihr Wohnort spielt keine Rolle.
7. Brauchen wir beide einen Anwalt?
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt nur der Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, einen Anwalt. Der andere Ehepartner kann der Scheidung einfach zustimmen. Das spart Kosten.
8. Was passiert, wenn wir uns doch nicht einig sind?
Sollten während des Verfahrens Uneinigkeiten auftreten, beraten wir Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. In vielen Fällen lassen sich Lösungen außergerichtlich finden. Durch Verhandlung oder Mediation.
Widder und Ruetz
Ihre Fachanwältinnen
Seit 1993 beraten wir Sie kompetent, einfühlsam und durchsetzungsstark. Online-Beratung und bundesweite Vertretung möglich. Auch Scheidungen begleiten wir digital vor jedem Familiengericht.
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