Monatsarchiv: September 2013

Merkblatt zum Versorgungsausgleich

Mit der Einreichung des Scheidungsantrages wird durch das angerufene Familiengericht auch die Folgesache „Versorgungsausgleich“ eingeleitet. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der beiderseits während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sowie betrieblicher Altersvorsorge. Jeweils der auf die Ehezeit bezogene Anteil der einzelnen Altersvorsorgen wird zwischen den Ehegatten geteilt, sodass bezogen auf die Ehezeit eine ausgeglichene Altersvorsorgebilanz entsteht.

 

Infoblatt zum Umgangsrecht

Nach dem Willen des Gesetzgebers dient das Umgangsrecht dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahe stehen, aufrecht zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Dem Kind sollen auch nach der Trennung der Eltern die gewachsenen familiären Bindungen soweit als möglich erhalten bleiben.