Familienrecht
Wir sind Ihr verständnisvoller Partner bei allen familiären Angelegenheiten, die rechtlichen Beistand benötigen.
Arbeitsrecht
Ihr Anliegen zum Thema Arbeitsrecht ist bei uns in guten Händen.
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Die Bundes- und Landesregierungen haben zum Schutz der Menschen Kontaktbeschränkungen beschlossen. Das stellt uns alle vor neue Herausforderungen.
Wenn sich die Eltern eines Kindes trennen stellen sich eine ganze Reihe von Fragen:
Wo soll das Kind leben? Wer trifft die wichtigen Entscheidungen für das Kind? Wofür benötige ich die Zustimmung des anderen Elternteils und welche Entscheidungen kann ich alleine treffen? Wie oft darf der andere das Kind sehen? Was passiert, wenn wir uns nicht einigen können?
Eine nie sterbende Diskussion zwischen Reitern… wie viel Koppelgang benötigt ein Pferd neben der täglichen Reitarbeit? Wie oft muss die Box entmistet werden und wie viel Einstreu ist, gerade bei der Offenstallhaltung, angemessen? Reichen reine Gummimatten oder fester Naturboden als Untergrund?
Über diese beiden Fragen entschied das Verwaltungsgericht Würzburg im März 2016 (Az.: W 5 K 15.613).
Über die im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung häufig auftretenden Fragen sowie die Möglichkeiten auch ohne gerichtliche Auseinandersetzungen tragfähige Lösungen zu finden referiert Frau Rechtsanwältin Anja Widder, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin (DAA), Kanzlei Widder und Ruetz, Karlsruhe im Rahmen eines kostenfreien Vortragsabends der ISUV e.V. am Dienstag, den 10. März 2015, im AWO-Zentrum, Haus der Familie, Sitzungsraum, Kronenstr. 15, 76133 Karlsruhe.
Im Rahmen des Zugewinnausgleiches ist das Vermögen, das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, auszugleichen. Zuerst müssen vier verschiedene Vermögensbilanzen jeweils mit Aktiva und Passiva erstellt werden:
Mit der Einreichung des Scheidungsantrages wird durch das angerufene Familiengericht auch die Folgesache „Versorgungsausgleich“ eingeleitet. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der beiderseits während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sowie betrieblicher Altersvorsorge. Jeweils der auf die Ehezeit bezogene Anteil der einzelnen Altersvorsorgen wird zwischen den Ehegatten geteilt, sodass bezogen auf die Ehezeit eine ausgeglichene Altersvorsorgebilanz entsteht.
Nach dem Willen des Gesetzgebers dient das Umgangsrecht dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahe stehen, aufrecht zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Dem Kind sollen auch nach der Trennung der Eltern die gewachsenen familiären Bindungen soweit als möglich erhalten bleiben.