Familienrecht
Wir sind Ihr verständnisvoller Partner bei allen familiären Angelegenheiten, die rechtlichen Beistand benötigen.
Arbeitsrecht
Ihr Anliegen zum Thema Arbeitsrecht ist bei uns in guten Händen.
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Im Rahmen des Zugewinnausgleiches ist das Vermögen, das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde, auszugleichen. Zuerst müssen vier verschiedene Vermögensbilanzen jeweils mit Aktiva und Passiva erstellt werden:
Mit der Einreichung des Scheidungsantrages wird durch das angerufene Familiengericht auch die Folgesache „Versorgungsausgleich“ eingeleitet. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der beiderseits während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sowie betrieblicher Altersvorsorge. Jeweils der auf die Ehezeit bezogene Anteil der einzelnen Altersvorsorgen wird zwischen den Ehegatten geteilt, sodass bezogen auf die Ehezeit eine ausgeglichene Altersvorsorgebilanz entsteht.