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Infoblatt zum Umgangsrecht

Nach dem Willen des Gesetzgebers dient das Umgangsrecht dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm besonders nahe stehen, aufrecht zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Dem Kind sollen auch nach der Trennung der Eltern die gewachsenen familiären Bindungen soweit als möglich erhalten bleiben.