Merkblatt zum Versorgungsausgleich

Mit der Einreichung des Scheidungsantrages wird durch das angerufene Familiengericht auch die Folgesache „Versorgungsausgleich“ eingeleitet. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der beiderseits während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sowie betrieblicher Altersvorsorge. Jeweils der auf die Ehezeit bezogene Anteil der einzelnen Altersvorsorgen wird zwischen den Ehegatten geteilt, sodass bezogen auf die Ehezeit eine ausgeglichene Altersvorsorgebilanz entsteht.

Das Gericht wird zunächst jedem Ehegatten einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu kommen lassen, der innerhalb einer mitgeteilten Frist ausgefüllt und unterzeichnet zurück gesandt werden muss. Bei anwaltlicher Vertretung erfolgt Übersendung an den Rechtsanwalt, auch die Rückgabe erfolgt über den Rechtsanwalt.

Das Gericht holt sodann bei den jeweiligen Versicherungsträgern die Auskünfte zum Versicherungsverlauf ein.

Das Gericht wird in der Regel erst dann, wenn alle Auskünfte vorliegen, die Ehescheidung aussprechen.

Auf die Zeitspanne, die bis zur Erteilung der Auskünfte von den Versicherungsträgern benötigt wird, hat der Rechtsanwalt keinen Einfluss. Nur die Eheleute selbst können zur Beschleunigung beitragen, in dem Nachfragen der Versorgungsträger schnellstmöglich beantwortet werden.

Eine Ehescheidung vor Vorlage sämtlicher Auskünfte zum Versicherungsverlauf kommt nur ausnahmsweise in Betracht.

Im hiesigen Gerichtsbezirk beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer einer Ehescheidung mit der Folgesache Versorgungsausgleich ohne weitere streitige Folgesachen ca. 6 Monate, sofern sich bei der Erteilung der Auskünfte zum Versicherungsverlauf keine zeitlichen Verzögerungen ergeben.